
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
der Lindner Hotel AG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass durch den
Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter
Weise die nachfolgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen
sind.
Name der verantwortlichen Stelle:
Lindner Hotels Aktiengesellschaft
Vorstände
Dipl.-Kfm. Otto Lindner jun., Düsseldorf
Andreas Krökel, Kaarst
Verantwortlicher Leiter der Datenverarbeitung
Michael Eckert, Kaarst
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Emanuel-Leutze-Straße 17 / Lütticher Straße 130; D-40547 Düsseldorf
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
- Betrieb von Hotels und artverwandten Betrieben, sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte
- Betrieb eines Customer Service Center zum Zwecke der Aufnahme und Durchführung von Reservierungen
- Durchführung von Personenbeförderungen, beziehungsweise der Betrieb eines Mietwagen-unternehmens
- Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende
Funktionen in der Personal-, Vermittler-, Lieferanten- und
Dienstleisterverwaltung
- An den Hotel-Standorten erfolgt Videoüberwachung
ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus,
Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und der
Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise
kenntlich gemacht. Digitalisierte Aufzeichnungen von Buchungsgesprächen
zu Dokumentations-, Beweis- und Trainingszwecke, werden nur nach
ausdrücklicher Genehmigung des Gesprächspartners vorgenommen
- Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung
von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke, sowie im Auftrag und
Namen einzelner Gesellschaften gemäß vorliegenden
Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb des Unternehmensverbund
- Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor aufgeführten Zwecke.
Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Gästedaten (bes. Adressdaten, Reservierungsdaten, Gästewünsche, Abrechnungsdaten)
- Kundendaten (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Abrechnung- und Leistungsdaten)
- Interessentendaten (bes. Unterkunftsinteresse, Raum– und Saalmietinteresse, Adressdaten)
- Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Daten von Pensionsträgern (best. Personal– und Gehaltsdaten)
- Vermittler-/Makler-/Agenturdaten (bes. Adresse– , Abrechnungs- und Leistungsdaten)
- Geschäftspartner, externe Dienstleistungsunternehmen (bes. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
- Daten zu Lieferanten (bes. Adress- , Abrechnungs-, Leistungs- und Funktionsdaten)
- Nicht zuordenbare Personengruppe: Videoaufzeichnungen
sofern diese zur Erfüllung der unter Punkt 5. genannten Zwecke erforderlich sind.
Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen
personenbezogene Daten ihrer Gäste erheben und in automatisierten
Verfahren speichern, soweit dies im Rahmen des Beherbergungsvertrages
erforderlich ist. Dazu gehören i. d. R. auch Abrechnungsdaten über
Speise und Getränke, über vom Zimmer aus geführte Telefongespräche
und/oder andere hotelspezifische Dienstleistungen. Hotels und
Beherbergungsbetriebe sind aufgrund der melderechtlichen Vorschriften
verpflichtet, Angaben über den Wohnort, das Geburtsdatum und die
Staatsangehörigkeit ihrer Gäste und deren Familienangehörigen zu
erfragen.
Weiterhin können Daten an nachfolgende Empfänger mitgeteilt werden:
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger)
- Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen
Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B.
Personalverwaltung/-steuerung, Buchhaltung, Marketing, Vertrieb,
IT-Organisation und der zentrale Reservierungsservice (Customer Service
Center)
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
- Weitere externe Stellen (z. B. Kreditinstitute, Maklerargenturen im
Rahmen von Vermittlertätigkeit, Unternehmensverbundzugehörige
Unternehmen soweit Betroffene eine schriftliche Einwilligung erklärt
haben oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse
zulässig ist), sowie Partnerunternehmen im Rahmen der vom Kunden
erteilten Auftragstätigkeit
Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen
erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten
und Datensätze routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur
Vertragserfüllung (Gast-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind.
So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines
abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen Vorschriften
entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren
Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen
erforderlich sind. Im Personalverwaltungs- und
-Personalsteuerungsbereich werden kürzere Löschungsfristen auf
besonderen Gebieten genutzt. Dieses trifft insbesondere auf abgelehnte
Bewerbungen oder Abmahnungen zu. Sofern Daten hiervon nicht berührt
sind, werden sie unaufgefordert
gelöscht, wenn die unter Punkt 5. genannten Zwecke wegfallen.
Meldeformulare werden nach dem gültigen Meldegesetz in den einzelnen
Hotel- und Beherbergungsbetrieben gem. der gesetzlich vorgeschriebene
Mindestdauer aufbewahrt und danach unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen
einer datenschutzgerechten Vernichtung zugeführt.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Datenübermittlungen an Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der
Vertragserfüllung, notwendiger Kommunikation, sowie anderer im
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen.
Derzeit findet ein Datenaustausch von Gästestammdaten zwischen den
Hotelstandorten in der Schweiz (CH), in Spanien (E) und den
Hotelstandorten in Deutschland (D) statt. Auf Grund des sehr hohen
Datenschutzniveaus der Schweiz, findet dieser Datenaustausch in einem
datenschutzkonformen Rahmen statt. Der Datenaustausch zwischen den
Hotelstandorten in Spanien (E) und Deutschland (D) findet
ausschließlich auf Basis entsprechender Datenschutzrichtlinien der
Europäischen Gemeinschaft bzw. auf der Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze der beiden EU-Mitgliedsstaaten statt.
Eine Datenübertragung in andere Drittländer, insbesondere denen, deren
Datenschutzniveau als niedrig eingeschätzt wird bzw. an Länder
außerhalb der EU erfolgt derzeit nicht; eine solche ist auch nicht
geplant.
Gewährleistung der Sicherheit bei der Datenverarbeitung
Die Lindner Hotel AG setzt technisch und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen gem. § 9 BDSG ein, um die durch sie verwalteten
Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust,
Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der
technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Dieses bedeutet,
dass die Lindner Hotels AG ihre datenschutzrelevanten Angaben
ausschließlich auf gesicherten Systemen in Deutschland speichert. Der
Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz
verpflichteten Personen möglich, die mit der technischen,
administrativen oder redaktionellen Betreuung befasst sind.
Name und Anschrift des Beauftragten für den Datenschutz
Peter Kattner
Lindner Hotels AG
Datenschutzbeauftragter
Emanuel-Leutze-Straße 17
D-40547 Düsseldorf
Stand des Öffentlichen Verfahrensverzeichnis: 1. September 2005
Verantwortlicher für den Inhalt des Öffentlichen Verfahrensverzeichnis:
Der Beauftragte für den Datenschutz in der Lindner Hotels AG
© Lindner Hotels AG, Düsseldorf