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Frage: „Bleibt Weg nicht offen?“
Frage: „Wem nutzt der Damm?“
Frage: „Zug ist längst abgefahren?"
Frage: „Besticht der Investor die Entscheidungsträger?“
Frage: „Müsste es nicht "Infodienst zur geplanten Golfplatzerweiterung" heißen?Frage: "Drohung?"
Frage: „Bleibt Weg nicht offen?“
Susanne und Michael Augustin aus Pottum in einem Leserbrief an die Westerwälder Zeitung über einen Weg, der über das geplante Golfplatzgelände in das Naturschutzgebiet Seebachtal führt.
Frau und Herr Augustin zitieren einen Bescheid folgendermaßen: ….„ist der das Naturschutzgebiet von Nordost nach Südost querende asphaltierte Weg im Zusammenwirken mit der VG Westerburg zurückzubauen in einen Weg mit wassergebundener Decke. Weiterhin ist dieser Weg für den allgemeinen Fahrzeugverkehr zu sperren.“
Antwort: Der Weg bleibt offen
Das Zitat, das aus einem Schreiben der Obersten Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (der ehemaligen Bezirksregierung) stammt, betrifft Ausgleichsmaßnahmen und lautet vollständig folgendermaßen:
„Zur Beruhigung und Entlastung der Kernzone des Naturschutzgebiets (NSG) ist der das NSG von Nordwest nach Südost querende asphaltierte Weg im Zusammenwirken mit der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg zurück zu bauen in einen Weg mit wassergebundener Decke.
Weiterhin ist dieser Weg jeweils im Bereich der NSG-Grenze mit je einer Schranke für den allgemeinen Fahrzeugverkehr zu sperren. Der weitere und endgültige Rückbau des Weges soll mit den derzeit in Planung befindlichen Maßnahmen der Wasserwirtschaft verknüpft werden.“
Dieser Passus betrifft nicht – wie fälschlicherweise angenommen – das Teilstück des Weges, das über das Gelände führt, auf dem die Erweiterung des Golfplatzes geplant ist. Er betrifft ausschließlich den sich anschließenden Weg durch das Naturschutzgebiet.
Die Abnahme der Asphaltdecke dort und die Umwandlung in einen Feldweg ist eine Maßnahme des Naturschutzes. Trotz der Schranke an der NSG-Grenze darf der Weg weiterhin begangen werden, auch Fahrrad fahren ist erlaubt.
Frage: Wem nutzt der Damm?
Danach fragt Silvia Nilges aus Pottum in einem Leserbrief der Westerwälder Zeitung.
Antwort: Flora und Fauna und allen Anliegern
Der Damm soll die Flora und Fauna des Naturschutzgebiets „Seebachtal“ vor dem allgemeinen Wassersport schützen. Dies ist eine Forderung der ehemaligen Bezirksregierung Koblenz (heute Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) an die Verbandsgemeinde Westerburg. Sie wurde ihr als sogenannte Ausgleichsmaßnahme beim Bau des Segelhafens auferlegt. Die Verpflichtung zum Bau des Damms besteht für die Verbandsgemeinde weiterhin.
Mit dem Bau des Pottumer Damms würde das Naturschutzgebiet „Seebachtal“ nicht nur von der Wasserseite aus geschützt werden. Da der aktuelle, illegale Trampelpfad am Ufer auf der Winnener Seite entlang durch das Naturschutzgebiet nicht mehr benutzt werden müsste, würde die Natur auch dort zur Ruhe kommen. Denn die Wanderer - und neu - dann auch die Golfer könnten über den Damm gehen.
Frage: „Zug ist längst abgefahren?"
Magdalena Backes aus Beromünster in der Schweiz zieht in einem Leserbrief in der Westerwälder Zeitung Parallelen zwischen der Entwicklung des Golfsports in der Schweiz und in Deutschland und befürchtet, es gäbe in Deutschland bald zu viele Golfplätze. In der Schweiz, so Frau Backes, würden Golfplätze bereits zurückgebaut. Zitiert wird hier ein Prof. Wahlster.
Antwort: Kein Trend – nachhaltige Entwicklung
Diese Behauptung konnte durch eine Nachfrage beim Schweizer Golfverband nicht bestätigt werden.
Die Association Suisse de Golf (ASG) in einem Fax vom 17. August 2006: „Der Schweizer Golfverband hat keine Kenntnis über Golfplätze in der Schweiz, die aufgegeben oder gar zurückgebaut wurden, wie im Leserbrief von Frau Backes in der Westerwälder Zeitung erwähnt wird. Auch wenn sich der Zuwachs in den letzten Jahren verlangsamt hat, sind momentan in unserem Land 24 neue Golfplatzprojekte in Planung. Der im Artikel erwähnte Prof. Wahlster ist uns nicht bekannt“.
Auch in Deutschland ist kein Platz aufgegeben oder zurückgebaut worden. Hier ist der Deutsche Golfverband sogar unter den ersten fünf Verbänden mit den höchsten Mitgliederzuwächsen im Deutschen Olympischen Sportverband (ehemals DSB).
Der Zuwachs der Golfspieler ist kein kurzlebiger Trend, sondern beschreibt eine Entwicklung, die seit der Entstehung des Golfverbands vor knapp hundert Jahren kontinuierlich zu beobachten ist. Das Potential ist hoch. Die Zahl der Golfspieler in Ländern wie die Niederlande, Dänemark oder England liegt um ein Vielfaches über der in Deutschland.
Hinzu kommt: Eine Investition von insgesamt rund 12 Millionen Euro basiert auf nachhaltigen Analysen über die Zukunft des Golfsports. „Eine Investition in dieser Höhe ist wohl durchdacht und sicherlich keine leichtfertige Entscheidung“, so Otto Lindner jun.
Frage: Wie kann es sein, dass "Lindner", die Kosten für einen Damm durch den Wiesensee übernimmt, den die Verbandsgemeinde zu zahlen hätte? Wird dadurch nicht der Entscheidungsträger für die Golfplatzerweiterung bestochen?
Diese Frage stellte Winfried Kunz am 28.08.06 in einem Mail an Otto Lindner jun.
Antwort: Keine Bestechung - Übernahme der Kosten für eine "Erschließungsanlage"
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank, dass Sie unser Dialogangebot genutzt haben. Trotzdem gestatten Sie mir die einleitende Anmerkung, dass Sie den Vorwurf, dass wir mit dem Dammbau die Verbandsgemeinde Westerburg zu bestechen beabsichtigen, sicherlich nur als "rhetorische Überspitzung" so formuliert haben. Ansonsten wäre dies ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, mindestens aber beleidigend für alle beteiligten Personen und diese Absicht möchten wir wiederum Ihnen nicht unterstellen.
Zum Damm selbst: Der Bau des Dammes ist nicht nur eine Ausgleichsmaßnahme, die der Verbandsgemeinde Westerburg vor langer Zeit für den Bau des Segelhafens auferlegt wurde. Der Bau ist Teil eines Gesamtkonzepts der Verbandsgemeinde zur Bewirtschaftung bzw. Verschönerung des Wiesensees, zu dem auch Uferbefestigungsmaßnahmen, der Aushub des Sees an bestimmten Stellen etc. gehören (nähere Informationen zu diesem Thema kann sicherlich die Verbandsgemeinde geben).
Für uns würde der Damm eine so genannte „Erschließunganlage“, also ein Zugang zum Golfplatz auf der anderen Seeseite, darstellen. Für „Erschließungsanlagen“ müssen immer die Investoren aufkommen, auch wenn sie nachher der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Es handelt sich hierbei also um eine so genannte Win-Win-Situation, die keine Einzelinteressen in den Vordergrund stellt, sondern die ein Gesamtkonzept im Fokus hat, das allen Bürgern der Verbandsgemeinde Westerburg nützt. Wenn die von Ihnen demokratisch gewählten Vertreter eine Entwicklung unterstützen, die nicht nur der touristischen Weiterentwicklung der Gegend um den Wiesensee hilft, sondern gleichzeitig auch finanzielle Lasten von der Gemeinde nimmt, dann sollte dies zunächst einmal grundsätzlich positiv betrachtet werden.
Natürlich muss im Laufe der weiteren Entscheidung herausgefunden werden, ob diese Auffassung von der Mehrheit der Bürger mitgetragen wird.
Gerne würden wir mit Ihnen im Gespräch bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Otto Lindner jun.
Frage: Müsste es nicht "Infodienst zur geplanten Golfpplatzerweiterung heißen?
fragt Jürgen Weber in einem Mail an Herrn Lindner
Sehr geehrter Hr. Lindner,
vielleicht ist es nur eine kleine Unaufmerksamkeit Ihrer Pressestelle, aber müßte es nicht heißen: "Informationen/Infodienst zur geplanten Golfplatzerweiterung"?
Oder sind Entscheidungen getroffen worden, die aufgrund mangelnder Kommunikation, den Bürgern noch nicht mitgeteilt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
J.Weber
Antwort: Platzproblem
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.08.2006.
Zu Ihrer Bemerkung: Sie haben vollkommen Recht. Es müsste "Infodienst zur geplanten Golfplatzerweiterung" heißen. Dies gilt auch für die Formulierung des Buttons im Internet, mit dessen Hilfe man auf unsere Infoseiten www.lindner.de/golfplatzwiesensee verzweigen kann. In beiden Fällen war es jedoch keine Unaufmerksamkeit, sondern schlichtweg ein durch das Layout vorgegebenes Platzproblem.
Da wir aber in allen unseren Veröffentlichungen immer darauf hinweisen, dass es sich nur um Planungen handelt, die erst in einem demokratischen Entscheidungsprozess Gestalt annehmen, hoffen wir, dass dieses fehlende Wort "geplant" in diesen beiden Fällen zu verschmerzen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Lindner jun.
Vorstand
Lindner Hotels AG
Frage: "Drohung"?
Herr Kunz fühlt sich zwei Monate nach Eingang der Antwort von Herrn Lindner jun. auf seine Frage von Ende August, auf einmal von Aussagen dieses Antwortschreibens bedroht. Zudem meint er in seinem aktuellen Mail vom 30.10.06, Herr Lindner hätte damals seine Frage nach der "Bestechung" von Amtsträgern als nicht zulässig deklariert.
Antwort: Ungewöhnlicher Zeitpunkt, ungewöhnliche Interpretation....
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihr Mail, das uns aus mehreren Gründen etwas verwundert.
Zunächst die Feststellung, dass Sie erst heute, zwei Monate nach unserer Antwort auf Ihr Mail von Ende August, der Meinung sind, wir hätten Ihre damalige Frage als unzulässig deklariert. Natürlich ist es Ihnen ungenommen, Fragen zu stellen . Dazu fordern wir ja bei jeder Gelegenheit auf und nennen auch die geeigneten Adressen. Nur sollte jeder, auch der Fragesteller bitte darauf achten, wie er dies tut. Zu unserer Antwort vom 30. August: Wir haben darin lediglich auf den beleidigenden und, im engeren Sinne, strafrechtlichen Charakter eines Bestechungsvorwurfes für uns und nicht für Sie hingewiesen
Zum besseren Verständnis nochmals den Sachverhalts. Sie stellten am 28. August folgende Frage:
"Wie kann es sein, dass "Lindner", die Kosten für einen Damm durch den Wiesensee übernimmt, den die Verbandsgemeinde zu zahlen hätte? Wird dadurch nicht der Entscheidungsträger für die Golfplatzerweiterung bestochen?"
Wir begannen unser Antwortmail mit der einleitenden Bemerkung: "...,dass Sie den Vorwurf, dass wir mit dem Dammbau die Verbandsgemeinde Westerburg zu bestechen beabsichtigen, sicherlich nur als "rhetorische Überspitzung" so formuliert haben. Ansonsten wäre dies ein strafrechtlich relevanter Vorwurf (für uns; akt. Anm. OLj), mindestens aber beleidigend für alle beteiligten Personen und diese Absicht möchten wir Ihnen wiederum nicht unterstellen."
Wie Sie feststellen können, ist dies keine Drohung, sondern eine Anmerkung, die in dem Gesamtkontext eines informativ und freundlich gehaltenen Briefs zu sehen ist.(Brief in voller Länge unter www.lindner.de/golfplatzwiesensee)
Gerne möchte ich noch auf Ihre Anregung antworten, wir sollten Fragen an uns vollständig abdrucken. Ihre Frage vom 28. August haben wir im Wortlaut abgedruckt. Ansonsten filtern wir die eigentliche Frage aus längeren Mails heraus, um die Leserfreundlichkeit unseres Internet-Auftritts zu gewährleisten. Dies ist so üblich und im Gegensatz zu den vielen Publikationen der Golfplatzgegner sind unsere Zitate wort- und sinngetreu. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf einen Leserbrife von Frau Dr. Leukel-Lenz hinwiesen, die ebenso falsch wie sinnverzerrend aus unserer Korrespondenz zitiert und mich damit verunglimpft. Bei ihr sehe ich dahinter aber Methode und Absicht, da sie ansonsten einem direkten Dialog aus dem Weg geht. Der Dame scheinen die Argumente ausgegangen zu sein, jetzt bedient sie sich der Polemik und Unwahrheiten.
Abschließend gestatten Sie mir bitte eine Frage zum besseren Verständnis. Ihr Absender auf Ihren Mails lautet: Vermessungs-- und Katasteramt Westerburg. Müssen wir davon ausgehen, dass Sie im Namen dieses Amtes sprechen?
Vielen Dank dafür, dass wir offene Fragen klären durften.
Viele Grüße
O. Lindner jun.